Quo vadis RU? Konfessionell, kooperativ, religionssensibel - für einen zukunftsfähigen Religionsunterricht |
Vorranging Religionslehrkräfte i.K. der Erzdiözese München und Freising |
LG Nr. 109-726 |
Der Religionsunterricht ist in Deutschland ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen und im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 7 Absatz 3) fest verankert. Umfragen und sozialempirische Analysen machen deutlich, dass immer weniger Menschen in unserer Gesellschaft konfessionell sozialisiert sind und kaum religiöses Wissen haben. Dieser Wandel fordert auch den Religionsunterricht in seiner klassischen Form heraus. Nicht selten wird er sogar prinzipiell in Frage gestellt. |